Warum zum Heilpraktiker?
Es gibt gute Gründe, die für die psychologische Begleitung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie sprechen.
Lange Wartezeiten überbrücken
Die durchschnittliche Wartezeite auf einen, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Psychotherapieplatz liegen in Lübeck zwischen sechs und acht Monaten. Für viele Menschen, die Hilfe brauchen ist das eine unvorstellbar lange Zeit und kann zu einer deutlichen Verschlimmerung der Symptome führen. Sie können diese Zeit mit professioneller psychologischer Unterstützung überbrücken. Unter Kontakt können Sie kurzfristig einen Termin erhalten.
Von therapeutischer Verfahrensfreiheit profitieren
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel nur drei Psychotherapieverfahren, nämlich die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Kognitive Verhaltenstherapie. Es gibt noch sehr viele andere Psychotherapieverfahren, deren Wirksamkeit wissenschaftlich hinreichend belegt wurde. So auch die Integrative Psychotherapie, die in Österreich und der Schweiz von den dortigen Krankenkassen anerkannt ist. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist nicht darauf festgelegt nur die drei oben genannten Verfahren anzuwenden. Dieser ist frei in der Auswahl der von ihm angewendeten Verfahren und kann diese den individuellen Bedürfnissen seiner Klienten entsprechend kombinieren.
Die Krankenakte frei halten
Manche Menschen befürchten berufliche Nachteile, wenn in ihrer Krankenakte vermerkt sein sollte, dass sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Für einige ist die Entscheidung eine gesetzlich zugelassene Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, damit verbunden, vor Beginn dieser eine Berufsunfähigkeitsrente abzuschließen. So möchten sie erhöhte Kosten umgehen, mit denen sie rechnen, sollten sie sich später dafür entscheiden. Jemand der die Kosten für einem Heilpraktiker für Psychotherapie selbst trägt, braucht sich um solche Zusammenhänge keine Gedanken machen. In diesem Fall entstehen keine persönliche Daten bei einer Krankenkasse, über deren Verwendung man sich später ärgern könnte.
Aufwendungen für Heilpraktiker steuerlich geltend machen
Es ist möglich Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen steuerlich geltend zu machen. Ein vom zu versteuernden Einkommen abhängiger Prozentsatz zwischen ein und sieben Prozent, die sogenannte “ Zumutbare Eigenbelastung “ (sofort berechnen), muss selbst getragen werden. Kosten im Gesundheitsbereich, die diesen Betrag übersteigen, können ggf. als sogenannte „Außergewöhnliche Belastungen“ gemäß § 33 EStG bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Auch die Kosten für den Weg zum Therapeuten können dabei berücksichtigt werden. Lassen Sie diese Möglichkeit durch ihren Steuerberater überprüfen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.